AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge bei Landleben.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die bei Landleben (Andrea Sütterle, Dorf 11, 9053 Teufen) erteilt werden, insbesondere Hochzeits- und Trauerfloristik, Blumenabos, Auftragsarbeiten für Gewerbe und Anlässe sowie Lieferaufträge. Für spontane Käufe im Laden gelten diese AGB nicht.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine schriftliche oder mündliche Bestätigung deiner Anfrage durch Landleben vorliegt. Angebote sind, sofern nicht anders vermerkt, 14 Tage gültig.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern wir mehrwertsteuerpflichtig sind. Liefer- und allfällige Zusatzkosten werden separat ausgewiesen.
4. Blumenabo
Das Blumenabo (Klein, Standard, Premium) verlängert sich automatisch gemäss vereinbartem Rhythmus (wöchentlich, monatlich, quartalsweise) und kann jederzeit auf das Ende des laufenden Bezugszeitraums per E-Mail gekündigt werden. Bereits gebundene Sträusse werden noch ausgeliefert. Sträusse werden saisonal zusammengestellt; ein Anspruch auf bestimmte Sorten besteht nicht.
5. Hochzeits- und Trauerfloristik
Bei Hochzeitsaufträgen wird nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung von üblicherweise 30 % des Auftragsvolumens fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor der Hochzeit zu begleichen. Bei Stornierung gelten folgende Sätze, bezogen auf den Gesamtauftrag:
- bis 60 Tage vor dem Anlass: Anzahlung wird zurückerstattet abzüglich Bearbeitungspauschale
- 59 bis 30 Tage vor dem Anlass: 30 % des Auftragsvolumens
- 29 bis 14 Tage vor dem Anlass: 60 % des Auftragsvolumens
- weniger als 14 Tage vor dem Anlass: 100 % des Auftragsvolumens
Bei Trauerfloristik ist aufgrund der zeitlichen Nähe in der Regel keine Anzahlung erforderlich. Die Rechnung wird nach Lieferung gestellt.
6. Auftragsarbeiten und Anlässe
Für Auftragsarbeiten (Firmenanlässe, Apero, Saisonfeste, B2B-Dekoration) gelten die individuellen Angebote als verbindliche Grundlage. Stornierungs- und Anzahlungsregelungen werden im Angebot ausgewiesen.
7. Lieferung
Lieferungen erfolgen lokal in Teufen und Umgebung. Liefertermine werden individuell vereinbart. Bei Abwesenheit der Empfängerin oder des Empfängers wird in Absprache ein Ersatztermin gefunden oder die Lieferung bei einer benannten Stelle hinterlegt.
8. Zahlung
Im Laden sind Bargeld, Karte und Twint üblich. Aufträge werden nach Lieferung per Rechnung in Rechnung gestellt, zahlbar innert 14 Tagen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere Aufträge gegen Vorauszahlung zu erbringen.
9. Beanstandungen
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe oder Lieferung schriftlich anzuzeigen. Schnittblumen sind ein Naturprodukt; geringfügige Abweichungen in Sorte, Farbe und Form gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen sind kein Mangel.
10. Haftung
Landleben haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur in einem nach den Umständen üblichen Rahmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Teufen, Appenzell Ausserrhoden, soweit gesetzlich zulässig.
12. Änderungen
Landleben behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Stand: Mai 2026